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Einreisebestimmungen für Kroatien

Reisedokumente für die Einreise nach Kroatien:

Gültig für EU-Staatsbürger
Sie benötigen einen gültigen Reisepass wenn Sie sich länger wie 30 und bis zu 3 Monaten in Kroatien aufhalten wollen.
Für einen Kurzaufenthalt bis zu 30 Tagen genügt der Personalausweis. ( Dokument, mit dem die Identidät und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person belegt wird ).
Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Passfoto (auch für Kleinkinder) oder einen Eintrag im Pass der Eltern (auch mit Passfoto).

Staatsangehörige die aus NICHT-EU-STAATEN kommen informieren sich bitte bei den Konsulaten oder Botschaften bzgl. eines Visums.

 

Zollbestimmungen:

Die Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen denen der EU-Länder.
Ausländische Währungen können ein- und ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld über der Summe von 40.000 Kuna in Fremdwährung oder in Kuna ist bei der Ein- oder Ausreise den Zollbehörden zu melden.
Alle wertvollen Gegenstände, die über den Rahmen des normalen Reisegepäcks hinausgehen, sollten an der Grenze deklariert werden.

 

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Ausländer (PDV)

Für die in Kroatien gekauften Waren (mit Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer zurückgezahlt werden, falls die einzelnen Rechnungen höher wie 500,00 Kuna sind.
Beim Einkauf in Kroatien sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bei Ihrer Ausreise müssen die Rechnungen dann vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf zurückgezahlt werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde (die Rückerstattung findet dann sofort statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt werden soll.
Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.

 

 

 
 
 
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